Wednesday, April 10, 2013

Remove Bundeskriminalamt virus that pretends to block service provider in the name of German Police

Bundeskriminalamt virus states “Ihr Internet Service Provider Blokiert”. It is a trojan of a ransom claiming payload that locks down your PC under the pretext of detecting illegal activities such as watching child porn from its IP.
Removal of Bundeskriminalamt virus is often considered as elimination of UKASH or Paysafecard winlocker according to the names of payment systems with which victim is prompted to pay the alleged forfeit to the amount of Euro 100 to the German Police.
There are two issues to take into consideration regarding the above. Firstly, the police is engaged into the scam as far as its name is included for misleading purposes – they should, however, apply effort to eradicate the scam and arrest the criminals. Their problem, secondly, is that those rascals smartly use payment options that do not require payees to disclose their identity – thus they get Euro 100 without submitting any personal info.
Free scanner available here is a reliable tool to get rid of Bundeskriminalamt virus so that the popup would no longer keep your desktop blocked. 



Ransomware generates the following FAKE alert:
Removal of Bundeskriminalamt virus that rages in Germany
Bundeskriminalamt
Pressestelle
Ihr Internet Service Provider blockiert
Alle rechtswidrigen Handlungen, die von Ihrem Computer aus begangen wurden, sind in der Datenbank der Polizei gespeichert worden, einschließlich Foto und Video durch die Webcam für die weitere Identifizierung. Ebenso wurde die Wiedergabe von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen festgestellt.
Bitte machen Sie sich ausführlich bekannt mit den Punkten der Rechtsverletzung
Artikel —174. Urheberrecht Freiheitsentzug von 2 bis zu 5 Jahren (Nutzung oder Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Material). Geldstrafe in Höhe von 18 000 € bis 23 000 €.
Artikel— 183. Pornografie Freiheitsentzug von 2 bis zu 3 Jahren (Nutzung oder Verbreitung von pornografischen Dateien). Geldstrafe von 18 000 € bis zu 25 000 €.
Artikel— 184. Kinderpornografie (unter 18 Jahren) Freiheitsentzug von 10 bis zu 15 Jahren (Nutzung oder Verbreitung von Dateien mit Kinderpornografie). Geldstrafe in Höhe von 20 000 € bis zu 40 000 €.
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In Übereinstimmung mit dem Regierungsentscheid vom 04 Dezember 2012 werden alle oben aufgeführten Verstöße im Falle einer NICHTZAHLUNG der Geldbuße als Straftaten erhoben.
Die Geldbuße beträgt 100€. Die Geldbuße muss innerhalb von 48 Stunden nach Sperrung des Computers beglichen werden. Im Falle einer Nichlzahlung wird gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet ohne Recht auf Bußgeldbegleichung und Ihr Computer wird von den zuständigen Beamten für illegale Nelzaktivitäten konfisziert. Anschließend wird Ihr Verfahren laut den oben aufgeführten Artikeln geführt, was eine Geldstrafe von 16 000 € oder Freiheitsentug mit sich zieht
Nach Begleichung der Geldbuße wird Ihr Computer gesperrt.
Im Falle eines selbstständigen Versuchs zur Entspannung werden alle Ihre Daten formatiert, mit Ausnahme von den Beweisdaten
Der erstmalige Verstoss muss keine rechtlichen Folgen mit sich ziehen, nur die Strafe in Uhereinstimmung mit dem Gesetz, welches am 04 Dezember 2012 erhoben wurde. Bei wiederholten Verstossen sind Strafverfahren unausweichlich.

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